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Wir handeln solidarisch

04.07.2024, 06.00

Stefan Doppmann ist Präsident der Vereinigung der Katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zug. Er äussert sich zur Berichtsmotion, welche die Weiterentwicklung der Ertragsverwendung der Kirchensteuern juristischer Personen beabsichtigt. Darin wird der Regierungsrat beauftragt, Varianten und deren Kombination zu prüfen, z.B. ausschliessliche Verwendung für gemeinnützige Zwecke, Anerkennung von anderen Religionsgemeinschaften oder der Wahl, welcher Institution die Steuern zugutekommen sollen.

Was waren ihre ersten Gedanken, als sie von dieser Berichtsmotion erfahren haben?

Ich war zunächst überrascht. Dann musste ich mir realistischerweise eingestehen, dass damit zu rechnen war, dass die Politik ihre Aufmerksamkeit früher oder später wieder auf die Kirchensteuer der juristischen Personen richten würde.

Haben sie damit gerechnet, dass nach der abgelehnten Motion von 2021, welche die Kirchensteuern juristischer Personen für freiwillig erklären wollte, 2024 bereits wieder ein politischer Vorstoss eingereicht wird?

In der Debatte, die der Kantonsrat 2021 führte, liessen mehrere Votanten durchblicken, dass man dieses Thema nicht endgültig abhaken würde. Seither haben verschiedene Faktoren dazu beigetragen, dass die Kirche im Fokus stand. Ich denke da an die anhaltende Debatte über Missbrauch, insbesondere im Nachgang zur Publikation der von der Kirche selbst initiierten Pilotstudie oder aufgrund des Rückgangs der Mitgliederzahlen in den beiden Landeskirchen. Somit war früher oder später wieder ein Vorstoss in diese Richtung zu erwarten.

Kennen sie die Motive der Motionäre, können sie diese nachvollziehen?

Wir haben uns mit den Motionären ausgetauscht. Sie haben im Gespräch wie auch im Motionstext dargelegt, dass sie der Kirche die ihr heute zur Verfügung stehenden Steuermittel erhalten möchten. Und sie anerkennen, dass mit diesen Mitteln viele Leistungen zu Gunsten der gesamten Gesellschaft erbracht werden. Mit ihrer Motion regen sie an, die heutige Form der Verwendung der Steuermittel so weiterzuentwickeln, dass die Kirchen ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen können. Ich kann nachvollziehen, dass die Politik vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung diese Diskussion führen will. Und ich bin froh, dass es im Kantonsrat Kräfte gibt, die es weiterhin für richtig halten, dass die Kirche für ihr wichtiges Engagement zu Gunsten der Gesellschaft Steuermittel erhält

Kirchenbehörden besprechen die Berichtsmotion | © Arnold Landtwing

Wie geht es jetzt weiter?

Der Regierungsrat hat ein Jahr Zeit, um Bericht und Antrag zur Erheblicherklärung zu unterbreiten. Wenn der Kantonsrat die Motion erheblich erklärt, hat der Regierungsrat wiederum drei Jahre Zeit, um den von den Motionären geforderten Bericht auszuarbeiten. In diesem muss er die verschiedenen Versionen zur möglichen zukünftigen Ausgestaltung der Kirchensteuer juristischer Personen bewerten und priorisieren. In einem ersten Schritt hat die in dieser Frage federführende Finanzdirektion die katholische und die reformierte Kirche aufgefordert, bis Ende September Informationen darüber bereitzustellen, wie die Steuermittel eingesetzt werden und wie sie damit einen Nutzen für die gesamte Gesellschaft erbringen.

Das klingt nach viel Arbeit über die Sommermonate. Wie ist die Stimmung in den Kirchgemeinden?

Das Beantworten und Konsolidieren der Umfrage ist eine grosse Arbeit, weil diese Zahlen eigens erhoben werden müssen. Der Termin ist sportlich gesetzt, und wir nehmen den Aufwand gern auf uns, um aufzuzeigen, wie viele Leistungen die Kirchgemeinden für die gesamte Bevölkerung im Kanton erbringen. Viele davon sind oftmals ausserhalb der öffentlichen Wahrnehmung.

Welche speziellen Leistungen für die gesamte Gesellschaft sind zu wenig in der öffentlichen Wahrnehmung?

Am ehesten im Bewusstsein sind wahrscheinlich die Leistungen in der Sozialdiakonie, in der konfessionsübergreifenden Alters-, Familien- und offenen Jugendarbeit. Viele dieser Leistungen sind häufig gepaart mit Freiwilligenarbeit, was ihren gesellschaftlichen Nutzen zusätzlich verstärkt. Darüber hinaus stellen die Kirchgemeinden auch Pfarreiräume und Kirchen für Vereine und kulturelle Veranstaltungen kostenlos oder zu einem symbolischen Preis zur Verfügung. Festgestellt werden darf auch, wie gewichtig die Kirchgemeinden als Auftraggeber für das heimische Gewerbe sind, wovon beispielsweise Handwerker, Druckereien oder auch die Lebensmittelbranche profitieren.

Interview: Arnold Landtwing